UDE-Archiv: Studienzeitbescheinigungen

Nachweis von Studienzeiten für die Zwecke der Rentenversicherung

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren für Studierendenunterlagen werden diese an das Universitätsarchiv übergeben (siehe die Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Unterlagen der Universität Duisburg-Essen in Verbindung mit der Ersten Ordnung zur Änderung der Richtlinie über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Unterlagen an der Universität Duisburg-Essen vom 29. August 2025). Im Universitätsarchiv werden diese dann in Auswahl archiviert.

Falls Sie zwischen 1972 und dem Sommersemester 1993 an der Universität – Gesamthochschule – Duisburg oder Essen studiert haben, richten Sie Ihre Anfrage schriftlich per Post oder E-mail an das Universitätsarchiv und nutzen das dafür unten zur Verfügung gestellte Formular. Das persönliche Einreichen von Anfragen zu Studienzeitbescheinigungen ist nicht vor Ort im Universitätsarchiv möglich.

Kontaktdaten:

Universität Duisburg-Essen
UB / Universitätsarchiv
Geibelstraße 41
47057 Duisburg

[email protected]

Studienzeiten ab dem Wintersemester 1993/1994 können nicht vom Universitätsarchiv bescheinigt werden, richten Sie Ihre Anfrage hierzu an das Sachgebiet Einschreibungswesen.

Anschriften des Sachgebietes Einschreibungswesen
Duisburg Essen
Geibelstr. 41 Universitätsstr. 2
47057 Duisburg 45141 Essen

Die Ausstellung der Studienzeitbescheinigung ist gebührenfrei.